Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein Gesetz für Menschen mit Behinderungen, das in mehreren Stufen bis 2023 umgesetzt wird. Ab Januar 2020 treten viele wichtige Änderungen in Kraft – auf die sich besonders rechtliche Betreuerinnen und Betreuer vorbereiten müssen. Viele betroffene Menschen sind sehr verunsichert, da das Gesetz sehr weitreichend ist.

 

Natürlich übernehmen wir auch hier gerne eine beratende Funktion. Wir haben die Änderungen und die sich daraus ergebenen Handlungsnotwendigkeiten für Betreuerinnen und Betreuer in dieser Checkliste zusammengefasst.

 

Hier geht es zum

LEITFADEN zur Umsetzung des BTHG

Ansprechpartner

Wilhelm Tenberge
Allgemeine Verwaltung
Tel: 02594/968 307
E-Mail: BTHG-Beratung(at)akstift.de