++ Aktuelle Infos zur Coronapandemie ++
Aufgrund der aktuellen Verordnungslage gelten für das Anna-Katharinenstift Karthaus neue Regelungen (Stand 1. Februar 2023):
Besuche:
Alle Besucher:innen im Bereich Wohnen tragen weiterhin eine FFP-2-Maske. Sie werden nach einem zuvor durchgeführten Selbsttest gefragt, den sie aber nicht belegen oder vorzeigen müssen. Im Bedarfsfall kann den Besucher:innen ein Selbsttest angeboten werden.
Masken:
Für unsere Bewohner:innen und Mitarbeitenden entfällt (außer bei Erkältungssymptomen) die Maskenpflicht.
Die Dienstleister (z. B. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) halten sich an ihre bestehenden Regeln. Während der Therapie muss voraussichtlich weiter eine Maske getragen werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!