Über 140 Angehörige und Betreuer besuchten den diesjährigen Fachtag im Anna-Katharinenstift Karthaus.

Fachtag mit Schwerpunkt BTHG

Anfang 2020 steht der dritte und bedeutsamste Schritt zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) an. Unter anderem sollen die Leistungen für Menschen mit Behinderung in Eingliederungshilfe und existenzsichernde Leistungen getrennt werden. Das heißt, der Mensch mit Behinderung erhält Hilfe zur Existenzsicherung (Unterkunft, Verpflegung) vom Sozialamt, die Gelder für Pflege und Eingliederung wie bisher von der Pflegeversicherung und vom zuständigen Träger, beispielsweise dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL). Betreuer und Angehörige müssen dazu für ihre Betreuten ein eigenes Bankkonten einrichten und Anträge bei den neu zuständigen Ämtern stellen. Ein Großteil der Angehörigen und Betreuer sind verunsichert, da vieles anders geregelt ist. Auch das Anna-Katharinenstift unterstützt die Angehörigen und Betreuer und informierte bei dem Fachtag am Freitagnachmittag, 15. November, unter anderem über die neuesten Entwicklungen bei der Umsetzung des BTHG.

Mitarbeiter der Verwaltung Wilhelm Tenberge sagte zu den über 140 Gästen im Freizeitbereich: „Die vorläufig letzte Änderung zu diesem Gesetz wurde am vergangenen Freitag erst vom Bundesrat gebilligt.“ Ein weiteres Beispiel dafür, wie lang sich der Umsetzungsprozess des BTHG zieht und wie kurzfristig sich Betreuer und Einrichtungen auf Veränderungen einlassen müssen. „Wir haben jeden Raum des Anna-Katharinenstifts mit seiner Größe und dem Baujahr sowie die Festlegung, ob es sich um privaten oder gemeinschaftlichen Wohnraum, um Fachleistungs- oder um Mischfläche handelt, aufgelistet. Zu erfassen waren 25 Gebäude, 28.391 Quadratmeter Nutzfläche in 1.859 Räumen mit den einzelnen jährlichen Betriebskosten. Das Ergebnis dieses Prozesses ist dann die Grundlage für die Höhe der Miete, der Betriebskosten und der Zuschläge für Strom, Möbel, Telekommunikation und Haushaltsgroßgeräte – das ist für jeden einzelnen Bewohner zu kalkulieren“, beschreibt Tenberge seine Aufgaben in den vergangenen Wochen, um dem BTHG gerecht zu werden. Schließlich soll jeder Bewohner neben dem Betreuungsvertrag einen separaten Mietvertrag für seinen Wohnraum im Anna-Katharinenstift erhalten. Der Verwaltungsmitarbeiter bedankte sich aber auch bei den haupt- und ehrenamtlichen Betreuern für die gute Zusammenarbeit in den letzten Wochen. Anträge und Informationsschreiben seien von alten und neuen Kostenträgern manchmal zeitgleich an Betreuer, Einrichtung und Bewohner verschickt worden – so ergab sich viel Klärungsbedarf. Betont wurde, dass es nun wichtig sei, die Giro-Konten zu eröffnen und die Anträge für Grundsicherung und oder Wohngeld zu stellen. Bis Januar bleibe nicht mehr viel Zeit. Der Bereich Wohnen hatte im Sommer für Angehörige und Betreuer einen Leitfaden erstellt, der alle wichtigen Veränderungen enthält und die damit verbundenen Maßnahmen.

Bei dem Fachtag wurde außerdem das Thema rechtliche und ehrenamtliche Betreuung aufgegriffen. Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) Dülmen gaben einen Einblick in ihre Arbeit als Betreuerinnen. Sie sprachen über formale Regelungen, persönliche Erfahrungen und die Grenzen des Aufgabengebietes. Außerdem erläuterten sie die Vorteile für Angehörige, die sich beim SkF als ehrenamtliche Betreuer eintragen. Sie erhalten unter anderem Fortbildungen, Beratungen und eine Ersatzbetreuung im Krankheitsfall oder auch eine Urlaubsvertretung.

Der Fachtag für Angehörige und Betreuer findet einmal im Jahr statt. Neben der Informationsweitergabe wird oft auch gemeinsam zu aktuellen Themen aus dem Anna-Katharinenstift gearbeitet.

Ansprechpartnerin

Bettina David
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02594 968-317
E-Mail: bettina.david@akstift.de

Ansprechpartnerin

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Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02594 968-317
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