Wie Sie eine Meinungsverschiedenheit mit uns klären können – im Gespräch oder vor einer Schlichtungsstelle.
Verbraucherstreitbeilegung
Seit dem 1. April 2016 gilt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Es ermöglicht Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern, Streitigkeiten mit uns außergerichtlich beilegen zu lassen. Das gilt für Verträge, die nach dem 1. März 2016 geschlossen wurden.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein
Sprechen Sie uns zuerst direkt an. Die meisten Anliegen lassen sich im Gespräch klären – schneller und für alle Beteiligten angenehmer als in einem förmlichen Verfahren. Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Wohnbereichen und in der Einrichtungsleitung nehmen sich dafür Zeit.
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